Fissurenversiegelung

Vorbeugend können bei allen Seitenzähnen die Kauflächen, die noch kariesfrei sind, versiegelt werden. Das heißt, daß die Vertiefungen (Fissuren) der Kauflächen nach einer Reinigung mit einem Versiegelungskunststoff abgedeckt werden. Durch die Versiegelung erhält der Zahn viele Jahre einen Kariesschutz. Die Fissurenversiegelung der Seitenzähne (6er und 7er) wird im Rahmen des Prophylaxeprogramms IP1 - IP5 im Alter von 6 - 18 Jahren von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bei den kleinen Seitenzähnen (4er und 5er) und ab dem 18. Lebensjahr müssen Sie die Kosten für die Fissurenversiegelungen selber tragen.



Sollten die Seitenzähne leicht kariös oder verfärbt sein, besteht die Möglichkeit nach einer entsprechenden Vorbehandlung, d.h. die Entfernung der Karies, diese Zähne durch eine erweiterte Fissurenversiegelung zu schützen.