Fissurenversiegelung
Vorbeugend können bei allen Seitenzähnen die Kauflächen, die noch
kariesfrei sind, versiegelt werden. Das heißt, daß die Vertiefungen
(Fissuren) der Kauflächen nach einer Reinigung mit einem Versiegelungskunststoff
abgedeckt werden. Durch die Versiegelung erhält der Zahn viele Jahre
einen Kariesschutz. Die Fissurenversiegelung der Seitenzähne (6er
und 7er) wird im Rahmen des Prophylaxeprogramms IP1 - IP5 im Alter
von 6 - 18 Jahren von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bei
den kleinen Seitenzähnen (4er und 5er) und ab dem 18. Lebensjahr müssen
Sie die Kosten für die Fissurenversiegelungen selber tragen.
Sollten die Seitenzähne leicht kariös oder verfärbt sein, besteht
die Möglichkeit nach einer entsprechenden Vorbehandlung, d.h. die
Entfernung der Karies, diese Zähne durch eine erweiterte Fissurenversiegelung
zu schützen.
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